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Werner-von-Siemens-Str. 22
72202 Nagold
Germany
Directions
07452 810504
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http://www.fitness-4you.de/
Hours
What time does Fitness for you open?
Fitness for you opens at 8:00 AM on Monday, Tuesday, Wednesday, Thursday and Friday.Fitness for you opens at 10:00 AM on Saturday.Fitness for you opens at 9:00 AM on Sunday.
What time does Fitness for you close?
Fitness for you closes at 10:30 PM on Monday, Tuesday, Wednesday, Thursday and Friday.Fitness for you closes at 7:00 PM on Saturday and Sunday.
Mon-Fri 8:00 AM - 10:30 PMSat 10:00 AM - 7:00 PMSun 9:00 AM - 7:00 PM
Outdoor Amenities
Does Fitness for you have parking?
Yes, Fitness for you has parking options.
Other Amenities
Does Fitness for you have free WiFi?
Yes, Fitness for you has free WiFi.
Fitness for you Reviews in Other Languages
Why does Yelp recommend reviews?
3 reviews that are not currently recommended
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9 years ago
Ich prozessiere seit Ende 2011 geben den Betreiber des Fitness for You und ein Ende ist erst 2017 absehbar. Ich habe im Fitness for You einen Lifetime Vertrag für 2.500,-- Euro abgeschlossen. Meine Frau hatte dort in der Verwaltung gearbeitet. Sie hatte am 25.11.2011 den Arzt aufgesucht und wurde krankgeschrieben. Dem Betreiber Y. Oerenc wurde dies per Email mitgeteilt. Nach am gleichen Tag hat ein Mitarbeiter des Fitness for You ein Schreiben vor meinem Haus abgelegt. Der auf 1 Jahr befristete Arbeitsvertrag sollte nach Ablauf nicht fortgeführt werden. Davon abgesehen wäre meine Frau auch nicht mehr dort hingegangen. Dem Betreiber wurde per Email mitgeteilt, dass ich die Krankmeldung im Original am 26.11.2011 persönlich am Tresen abgeben würde. Als ich dann am 26.11. die Krankmeldung abgab, mich zum Training umzog und mich auf die Trainingsfläche begab habe ich bemerkt, wie der Mitarbeiter mit ziemlicher Sicherheit den Betreiber Y. O. telefonisch über meine Anwesenheit informierte. Es dauerte dann auch nur kurze Zeit und der Betreiber betrat das Studio und kam direkt auf mich zu. Er forderte mich ziemlich barsch und unfreundlich auf, sofort mit in sein Büro zu kommen. Diesen Gefallen tat ich ihm nicht und bat ihn mich in Ruhe trainieren zu lassen. Da er in seiner unfreundlichen und arroganten Art weiter darauf beharrte ihm in sein Büro zu folgen, forderte ich ihn auf, mir auf der Trainingsfläche mitzuteilen, was er von mir wolle. Er erklärte mir dann, dass ich verschwinden soll und mich hier nie wieder blicken lassen soll. Ich hätte ab sofort Hausverbot. Als ich ihn daraufhin aufforderte mir Gründe für das Hausverbot zu benennen, bzw. mir ein Fehlverhalten darzulegen, welches ein Hausverbot rechtfertigt, bekam ich keine Antwort. Da er immer massiver wurde, folgte ich ihm zum Tresen. Auf dem Weg dorthin hat er mir seinen Ellbogen in die Magengrube gerammt und mir gesagt, ich soll mich nie wieder hier blicken lassen, ansonsten würde er andere Methoden anwenden. Ich habe daraufhin das Studio verlassen und einen Rechtsanwalt aufgesucht. Auf nochmalige Nachfrage per Email und über meinen Anwalt Gründe für das Hausverbot zu benennen, erhielt ich eine außerordentliche Kündigung meines "Lifetime Vertrages" mit der Begründung, er legt auf Grund der mir bekannten Vorfälle und meiner diversen Äußerungen keinen Wert mehr auf eine weitere Mitgliedschaft. Da ich nicht wusste, was mit diversen Äußerungen und bekannten Vorfällen gemeint war, hat mein beauftragter Rechtsanwalt Klage vor dem Landgericht Tübingen eingereicht um Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber Y. O. zu stellen. Durch den mit der Gegenseite geführten Schriftverkehr hat sich eine unglaubliche Schweinerei herausgestellt. Die außerordentliche Kündigung wurde damit begründet, dass ich angeblich im Büro neben dem Tresen lautstark geworden wäre, den Betreiber und seine damalige Mitarbeiterin auf das Übelste beleidigt hätte und man Mühe hatte mich ruhig zu bekommen. Nachdem ich wohl das Studio verlassen hätte, wäre zeitnah über das Kontaktformular des Fitness vor You eine Email mit beleidigendem Text eingegangen. Als Verfasser der Email stand mein Name im Kontaktformular -jedoch leider falsch geschrieben. Der Betreiber Y. O. hat dann noch vor Gericht Mitarbeiter als Zeugen benannt, die seine Angaben bestätigen sollten. Letztlich hat sich dann herauskristallisiert, dass mit den Zeugen Absprachen vor der Verhandlung stattfanden, andere Zeugen sich um Kopf und Kragen geredet haben und sich dabei in erhebliche Widersprüche verwickelt haben und letztlich als unglaubwürdig erschienen. Andere Zeugen haben angegeben, dass von meiner Seite aus keine Beleidigungen erfolgten seien und ich auch nicht lautstark aufgetreten bin. Es wurde von Gericht auch noch ein Gutachten in Auftrag gegeben, wonach über die IP-Adresse festgestellt werden sollte, wer Verfasser der beleidigenden Email vom 26.11.2011 über das Kontaktformular an das Fitness for You war, da der Betreiber mich als Verfasser benannte, ohne hierfür irgendwelche Beweise zu haben. Diese Email hätte so gesehen jeder über das Kontaktformular schreiben können, wobei ich davon ausging, dass der Betreiber sich diese Email selbst geschrieben hat um einen Kündigungsgrund vorzuweisen. Das Gutachten konnte dann nicht erstellt werden, da der Betreiber die Email nicht mehr hatte und diese unwiderruflich verloren gegangen sei. Der Betreiber hat angeblich in der Zwischenzeit seine Hardware getauscht und das Beweismittel war nicht mehr existent. Das spricht aus meiner Sicht gesehen dafür, dass der Betreiber bewusst nicht wollte, dass die IP-Adresse des Absenders festgestellt wird. Letztlich wurde der Betreiber Y. Oerenc vom Landgericht Tübingen zu ca. 3.000 Euro Schadenersatz und Fortführung des Lifetime Vertrags verurteilt und dadurch, dass er aus taktischen und für ihn schadensmindernden Gründen das Hausverbot wieder aufgehoben hat muss ich dort wieder trainieren und erneut Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen. read more
9 years ago
Ich prozessiere seit Ende 2011 geben den Betreiber des Fitness for You und ein Ende ist erst 2017 absehbar. Ich habe im Fitness for You einen Lifetime Vertrag für 2.500,-- Euro abgeschlossen. Meine Frau hatte dort in der Verwaltung gearbeitet. Sie hatte am 25.11.2011 den Arzt aufgesucht und wurde krankgeschrieben. Dem Betreiber Y. Oerenc wurde dies per Email mitgeteilt. Nach am gleichen Tag hat ein Mitarbeiter des Fitness for You ein Schreiben vor meinem Haus abgelegt. Der auf 1 Jahr befristete Arbeitsvertrag sollte nach Ablauf nicht fortgeführt werden. Davon abgesehen wäre meine Frau auch nicht mehr dort hingegangen. Dem Betreiber wurde per Email mitgeteilt, dass ich die Krankmeldung im Original am 26.11.2011 persönlich am Tresen abgeben würde. Als ich dann am 26.11. die Krankmeldung abgab, mich zum Training umzog und mich auf die Trainingsfläche begab habe ich bemerkt, wie der Mitarbeiter mit ziemlicher Sicherheit den Betreiber Y. O. telefonisch über meine Anwesenheit informierte. Es dauerte dann auch nur kurze Zeit und der Betreiber betrat das Studio und kam direkt auf mich zu. Er forderte mich ziemlich barsch und unfreundlich auf, sofort mit in sein Büro zu kommen. Diesen Gefallen tat ich ihm nicht und bat ihn mich in Ruhe trainieren zu lassen. Da er in seiner unfreundlichen und arroganten Art weiter darauf beharrte ihm in sein Büro zu folgen, forderte ich ihn auf, mir auf der Trainingsfläche mitzuteilen, was er von mir wolle. Er erklärte mir dann, dass ich verschwinden soll und mich hier nie wieder blicken lassen soll. Ich hätte ab sofort Hausverbot. Als ich ihn daraufhin aufforderte mir Gründe für das Hausverbot zu benennen, bzw. mir ein Fehlverhalten darzulegen, welches ein Hausverbot rechtfertigt, bekam ich keine Antwort. Da er immer massiver wurde, folgte ich ihm zum Tresen. Auf dem Weg dorthin hat er mir seinen Ellbogen in die Magengrube gerammt und mir gesagt, ich soll mich nie wieder hier blicken lassen, ansonsten würde er andere Methoden anwenden. Ich habe daraufhin das Studio verlassen und einen Rechtsanwalt aufgesucht. Auf nochmalige Nachfrage per Email und über meinen Anwalt Gründe für das Hausverbot zu benennen, erhielt ich eine außerordentliche Kündigung meines "Lifetime Vertrages" mit der Begründung, er legt auf Grund der mir bekannten Vorfälle und meiner diversen Äußerungen keinen Wert mehr auf eine weitere Mitgliedschaft. Da ich nicht wusste, was mit diversen Äußerungen und bekannten Vorfällen gemeint war, hat mein beauftragter Rechtsanwalt Klage vor dem Landgericht Tübingen eingereicht um Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber Y. O. zu stellen. Durch den mit der Gegenseite geführten Schriftverkehr hat sich eine unglaubliche Schweinerei herausgestellt. Die außerordentliche Kündigung wurde damit begründet, dass ich angeblich im Büro neben dem Tresen lautstark geworden wäre, den Betreiber und seine damalige Mitarbeiterin auf das Übelste beleidigt hätte und man Mühe hatte mich ruhig zu bekommen. Nachdem ich wohl das Studio verlassen hätte, wäre zeitnah über das Kontaktformular des Fitness vor You eine Email mit beleidigendem Text eingegangen. Als Verfasser der Email stand mein Name im Kontaktformular -jedoch leider falsch geschrieben. Der Betreiber Y. O. hat dann noch vor Gericht Mitarbeiter als Zeugen benannt, die seine Angaben bestätigen sollten. Letztlich hat sich dann herauskristallisiert, dass mit den Zeugen Absprachen vor der Verhandlung stattfanden, andere Zeugen sich um Kopf und Kragen geredet haben und sich dabei in erhebliche Widersprüche verwickelt haben und letztlich als unglaubwürdig erschienen. Andere Zeugen haben angegeben, dass von meiner Seite aus keine Beleidigungen erfolgten seien und ich auch nicht lautstark aufgetreten bin. Es wurde von Gericht auch noch ein Gutachten in Auftrag gegeben, wonach über die IP-Adresse festgestellt werden sollte, wer Verfasser der beleidigenden Email vom 26.11.2011 über das Kontaktformular an das Fitness for You war, da der Betreiber mich als Verfasser benannte, ohne hierfür irgendwelche Beweise zu haben. Diese Email hätte so gesehen jeder über das Kontaktformular schreiben können, wobei ich davon ausging, dass der Betreiber sich diese Email selbst geschrieben hat um einen Kündigungsgrund vorzuweisen. Das Gutachten konnte dann nicht erstellt werden, da der Betreiber die Email nicht mehr hatte und diese unwiderruflich verloren gegangen sei. Der Betreiber hat angeblich in der Zwischenzeit seine Hardware getauscht und das Beweismittel war nicht mehr existent. Das spricht aus meiner Sicht gesehen dafür, dass der Betreiber bewusst nicht wollte, dass die IP-Adresse des Absenders festgestellt wird. Letztlich wurde der Betreiber Y. Oerenc vom Landgericht Tübingen zu ca. 3.000 Euro Schadenersatz und Fortführung des Lifetime Vertrags verurteilt und dadurch, dass er aus taktischen und für ihn schadensmindernden Gründen das Hausverbot wieder aufgehoben hat muss ich dort wieder trainieren und erneut Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen read more
9 years ago
2011 war ich in der Verwaltung des Fitness for You beschäftigt. Ich erhielt seinerzeit einen befristeten Arbeitsvertrag auf 1 Jahr. Ungewöhnlich war damals schon, dass man 1/2 Std. vor Arbeitsbeginn unbezahlt zur Frühbesprechung erscheinen musste. Fortbildungen, Teambesprechungen usw. wurden ebenfalls außerhalb der Arbeitszeit ohne Vergütung abgehalten. Diejenigen, die zur Frühbesprechung um 08.30 Uhr (Öffnungszeit seinerzeit 09.00 Uhr) nicht pünktlich auf die Minute erschienen, wurden Sanktionen angedroht. Meine Hauptaufgabe bestand darin, Termine mit potentiellen Interessenten telefonisch zu vereinbaren. Hierzu waren Promotionmitarbeiter in der Stadt oder an festen Ständen vor Einkaufszentren unterwegs, welche die Leute ansprachen und für ein Probetraining zu werben versuchten. Zuerst sollte ich 30 Termine zum Probetraining in der Woche vereinbaren. Als dies von mir bewerkstelligt wurde, waren dann in der Folge 40 Termine zu vereinbaren. Auch dies wurde bewerkstelligt, was widerrum zur Folge hatte, dass zukünftig 50 Termine zu vereinbaren waren. Als dies dann nicht mehr bewerkstelligt wurde, kam es in der Folge zu einem Personalgespräch mit dem Betreiber Y. Oerenc und der damaligen Lebensgefährtin Alexandra Köhler, die als Personalchefin fungierte. Im Rahmen des Personalgesprächs wurden mir Vorhaltungen in der Art und Weise gemacht, dass ich unter anderem nicht mehr genügend motiviert sei und die Fortsetzung des befristeten Arbeitsvertrages so nicht in Aussicht gestellt werden könnte. Die beiden setzten mich noch weiter mit Streichung eines bereits geplanten Urlaubs usw. unter Druck. Ich wurde so unter Druck gesetzt, dass meine Gesundheit darunter litt. Deshalb suchte ich in der Folge meinen Hausarzt auf. Von diesem wurde ich sofort krankgeschrieben. Als dem Betreiber Y. Oerenc die Krankmeldung übermittelt wurde, erhielt ich noch am gleichen Tag ein Schreiben auf dem Treppenabgang vor dem Haus, wo ich wohne, abgelegt. In diesem wurde mir mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht fortgeführt wird. Das es so kommen würde, war im Vorfeld schon bekannt. Anderen ehemaligen Mitarbeitern ist es ähnlich ergangen. Positiv war letztendlich nur, dass der mit dem Betreiber geführte Arbeitsgerichtsprozeß positiv zu meinen Gunsten ausgefallen ist. read more

