Ich möchte mich ebenfalls zu dem Vorfall äußern, den mein Vorredner Patrick I. geschildert hat. Ich bin der betroffene Familienvater, der bereits erwähnt wurde.
Eigentlich hatte ich mich auf das gemeinsame Familienessen sehr gefreut. Es sollte der Abschluss unseres Ausflugs in unsere alte Heimat sein. Doch leider hat der Besitzer des Restaurants dem Besuch ein frühzeitiges Ende gesetzt.
Meine Frau und ich gehen sehr gerne mit unserem 12 Monate altem Sohn auswärts essen, was uns auch noch nie vor Probleme gestellt hat. Doch als wir unserem Kleinen nach über 1 Stunde Warten auf die Vorspeise wickeln wollten, erfuhren wir, dass eine Wickelmöglichkeit nicht vorhanden sei und man uns leider auch keine Rückzugsmöglichkeit anbieten könne. Also mussten wir unseren Sohn notgedrungen auf dem kalten Boden der Damentoilette wickeln. So schlechte Bedingungen haben wir bisher in keinem Restaurant vorgefunden. Eigentlich schade, wenn man bedenkt, wie einfach dieser Umstand zu beheben wäre.
Das unrühmliche Ende des Restaurantbesuchs kam allerdings erst etwas später. Genauer gesagt nach dem 1. von 3 Gängen, bzw. über 2,5 Stunden nach Betreten des Restaurants.
Mittlerweile waren wir alle nicht nur hungrig, sondern wir überlegten auch, wie und wo unser Sohnemann seinen Mittagsschlaf halten könnte. Wir hatten nicht damit gerechnet, dass wir so lange im Restaurant bleiben müssen, wenn wir etwas essen wollen. Daher fragte meine Frau an der Theke nach, wie lange es denn noch dauere, bis wir unsere Hauptspeise bekommen. Aus dieser einfachen Frage entwickelte sich der in dem vorherigen Review beschriebene Disput.
Die Aussage des Inhabers, dass man an einem Feiertag nicht essen gehen dürfte, wenn man keine Zeit zum Warten hat, ist eine Frechheit. Dass man an einem Feiertag keine 150min auf seine Bestellung warten muss, haben uns andere Restaurants zu Weihnachten und Ostern in den letzten Jahren durchaus bewiesen. Wir waren garantiert nicht unhöflich und ein Nachfragen muss bei dieser Wartezeit auch erlaubt sein, doch anscheinend nahm der Besitzer die Frage zu persönlich. Als er schlussendlich meinen Schwager des Restaurants verwies, packten meine Frau und ich unseren Sohnemann und verließen freiwillig das Restaurant.
Den peinlich berührten Servicekräften, denen das Verhalten ihres Arbeitgebers sichtlich peinlich war, können wir keinen Vorwurf machen. Dem Inhaber aber empfehle ich, die Küche besser nicht zu verlassen und an seiner Arbeitsorganisation zu arbeiten. Den Kontakt zu Gästen sollte er meiden, so dass er keinen weiteren Schaden anrichten kann. read more