Mein Vater hatte meine Mutter verlassen, als ich etwa 10 Jahre alt war. Unterhalt hat er nur ab und zu gezahlt. Kontakt wollte er mit mir nicht haben. Als mein Vater letztes Jahr gestorben ist, erhielt ich einen Brief vom Amtsgericht Leipzig. Darin lag ein Testament. Mein Vater hatte seine neue Frau als Erbin eingesetzt. Das Amtsgericht Leipzig schrieb mir, dass ich den Pflichtteil verlangen kann. Die Frau meines Vaters weigerte sich, mir meinen Pflichtteil auszuzahlen. Ich wendete mich deshalb an Rechtsanwalt Papenmeier. Er schrieb die Frau meines Vaters an. Sie antworte auch über einen Rechtsanwalt und erteilte Auskünfte. Danach sollte ich keinen Anspruch haben. Zum Glück fand Rechtsanwalt Papenmeier aus den Unterlagen heraus, dass mir ein Anspruch in Höhe von 14.000 Euro zusteht. Ich musste klagen. Im Gerichtstermin vor dem Landgericht Leipzig haben wir uns dann verglichen, dass die Frau meines Vaters 13.000 EUR zahlt und alle Kosten trägt. Ich war mit der Vertretung sehr zufrieden. read more