Hier geht es drüber und drunter:
- es wurde abgesprochen, dass keine Zahnsteinentfernung (ZE) durchgeführt werden kann, weil für eine dafür notwendige Vorsorgeuntersuchung (VU) der Abstand zur vorherigen VU zu gering war (entsprechend gesetzlicher Vorgaben)
- VU wurde trotzdem abgerechnet
- als ich VU mit ZE machen lassen wollte, war dadurch der Abstand zur vorherigen VU wieder zu gering
- Zahnsteinentfernung (ZE) verzögert sich dadurch weiter
- Dr. Kirn streitet einen Fehler seiner Praxis ab, macht kein entgegenkommendes Angebot, entschuldigt sich nicht einmal
- mir ließ er die Wahl entweder die zweite jährliche VU für die ZE vorzeitig zu verbrauchen, oder das Risiko aufzunehmen, Rückzahlungen aus meinen Krankenkassentarifen von 435,- EUR aufs Spiel zu setzen
- vor der Krankenkasse rechtfertigte sich Dr. Kirn mit einer ganz anderen Begründung als die Schwester mir gab
Kürzlich erhielt ich von der Praxis eine Rechnung. Ich sollte behilflich sein ihr Problem zu lösen, dass sie von mir noch keine Zahlung für das Füllungsmaterial verbuchen konnten. Ich hatte den Betrag längst in Bar bezahlt und einen Beleg erhalten. Weiter sollte ich sie informieren, falls sie sich geirrt haben.
Ausführungen basieren auf Notizen. read more