dazu bleibt einfach nur zu sagen schauen Sie sich den Beitrag vom Hamburger Morgenpost vom 03.06.2006 an ich denke hier wird genug geschildert und ausgesagt wie dieser Anwalt tickt.
Und ich bin es handelt sich hier um Fakten nicht um Beleidigungen, es geht hier meistens um viel Schauspielerei. Leider wird die gesamten Gruppe der Anwälte leicht unter diese Art und Weise, wie Anwälte, wie Er handeln unter eine Decke geschoben. Nein es gibt genug Anwälte denen es um Recht und Gesetzt geht dazu gehört dieser Anwalt aber auf keinen Fall.Hier zählt nur der erzielte Gewinn in Dollarscheinen egal ob sein Mandant gewinnt oder nicht entweder der Mandant zahlt , oder die Stattskasse oder die Gegenseite.
Daher auch ständig die in die länge ziehen der Mandatsaufträge mehr nicht. Und auch egal wer dabei runterfällt ,Finanzell. Und dann ist natürlich auch noch das der Herr Koll unterd en Koll seine Fälle dermassen breit tritt das schon jeder Koll verwundert seinen Kopf sengt.
So nun soll dann ruhig jeder bei ihm vorbei schauen und seine eigenen
Erkenntnisse sammeln.ARCHIV: TODESRASER VON OSDORF
Richter rechnet mit Anwalt ab
STEPHANIE LAMPRECHT
Verteidiger gehe über Leichen / 3,5 Jahre für Angeklagten
Der Todesraser von der Osdorfer Landstraße muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis und darf nie wieder Auto fahren. Elektriker Roland A. (48), der betrunken mit 103 Stundenkilometern über rote Ampeln schoss und zwei Menschen in den Tod riss, wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Unglaublich: Sein Anwalt gab erneut den Opfern Mitschuld an dem Horror-Crash.
Der Richterspruch des Landgerichts übersteigt das erstinstanzliche Urteil um neun Monate. Richter Holger Randel: "Die Strafe soll der Allgemeinheit zeigen, zu was für ernsthaften Konsequenzen ein solches Verhalten führt." Das Gericht wertete die Alkoholfahrt als fahrlässige Tötung. Die Hinterbliebenen nahmen das Urteil mit Erleichterung auf, der Angeklagte starrte auf den Tisch. Er war seit 2001 sechs Mal in der Verkehrssünderkartei registriert worden.
Ungewöhnlich: Der Richter kritisierte in der Urteilsbegründung den Verteidiger. In 28 Jahren als Richter sei ihm die "Nähe zwischen dem hohen Recht auf Verteidigung und buchstäblichem Über-Leichen-Gehen noch nie so untergekommen. Hintergrund: Verteidiger Uwe Altemeyer aus Stralsund hatte beantragt, den Jaguarfahrer (2 64) zu exhumieren. Er wollte nachweisen, dass der Familienvater überlebt hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Ein Gutachter hatte dies jedoch bereits ausgeschlossen.
Auch in seinem Plädoyer wiederholt Altemeyer gestern seine provokante These: Der Jaguarfahrer, (der bei Grün auf die Kreuzung gefahren war!), sei an seinem Tod Mitschuld, da er seine "Vorfahrt erzwungen habe". Das zweite Todesopfer, einen Kollegen des Todesrasers, bezeichnete Altemeyer gar als "Mittäter". Er habe Roland A. zu der Alkoholfahrt gedrängt. Richter Randel hierzu: "Es gibt keine Hinweise, dass der Angeklagte sich nicht wehren konnte."
Das lebenslange Fahrverbot verdankt Roland A. seinem Verteidiger. Normalerweise wird der Führerschein für maximal fünf Jahre entzogen. Altemeyer hatte jedoch extra Zeugen geladen, um nachzuweisen, dass sein Mandant immer rast, sobald er unter Stress steht. Damit gilt Roland A. als "charakterlich ungeeignet für das Führen von Kraftfahrzeugen". Da Roland A. von Frau und Sohn getrennt lebt und in Österreich arbeitet, sah das Gericht Fluchtgefahr und ordnete die sofortige Verhaftung an.
Zitat:
Die Strafe soll der Allgemeinheit die Konsequenzen zeigen Richter Holger Randel read more