Wer einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin im Bekanntenkreis hat, der/die Beschäftigung…read morebraucht oder selbst mit seiner Freizeit nichts anzufangen weiß, kann sehr gern diese Hausverwaltung beauftragen; ansonsten würde ich die Finger von ihr lassen.
Die Erfahrungen mit der Verwaltung sind seitenfüllend; eine Thematik, die die Unfähigkeit und vor allem die Unprofessionalität jedoch gut belegt, möchte aber gern näher erläutern.
Jeder, der mit einer Eigentumswohnung in Berührung kommt, weiß, dass ein Wirtschaftsplan einmal im Kalenderjahr zu erstellen ist und dieser von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden muss, so steht es auch unmissverständlich im Gesetzestext, vgl. § 28 WEG. Die Hausmann Hausverwaltung muss dies jedoch nicht: auf unserer Eigentümerversammlung wurde kein Wirtschaftsplan beschlossen, es wurde noch nicht einmal einer vorgelegt. Begründung: Auf dem derzeit gültigen Wirtschaftsplan 2025 (der vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 gilt und der im Jahre 2024 beschlossen wurde), steht eine Fortgeltungsklausel. Dass eine solche Fortgeltungsklausel nicht von der jährlichen Erstellung entbindet, ist leider bei der Hausmann Hausverwaltung noch nicht angekommen. Ein mit der Sache betrauter Rechtsanwalt fasste das so zusammen: Anwälte streiten gern und viel, aber nicht über diese Frage, die ist unstrittig.
Was auch immer nun dazu geführt hat, dass unsere engagierte Verwaltung nun doch einen Wirtschaftsplan 2026 vorgelegt hat, bleibt ihr Geheimnis. Über diesen wurde dieses Jahr selbstverständlich nicht abgestimmt, da er nach der Eigentümerversammlung vorgelegt wurde (vielleicht lag es daran, dass inzwischen Anwälte mit der Angelegenheit betraut waren?). Fakt ist, über den Wirtschaftsplan wurde nicht abgestimmt und er hat damit keine rechtliche Wirkung, vielmehr hat er den Charakter einer Empfehlung.
Das stört die Hausmann Hausverwaltung aber nicht: Eigentümer dürfen ihre monatlichen Hausgeldzahlungen gern schon entsprechend auf diesen - nicht beschlossenen - Wirtschaftsplan anpassen. Dass dies rechtswidrig ist, ergibt sich eindeutig aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Im Ergebnis kommen Eigentümer dadurch in den Zahlungsverzug, weil sie auf die Aussagen der Verwaltung vertrauen. Auch hier möchte ich den mit der Sache beschäftigten Anwalt zitieren: "Die Aussage der Verwaltung ist [daher] klar falsch und zeugt erneut von mangelnder Rechtskenntnis."
Und nicht nur das: die Hausmann Hausverwaltung behauptet tatsächlich auch, dass sie den Verwaltervertrag vollumfänglich erfüllt hat! Wir halten also fest: kein Wirtschaftsplan beschlossen, da die Vorarbeit der Hausverwaltung fehlt, aber volles Geld haben wollen. Die Auffassung der Verwaltung, dass sie mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes ihrer Pflicht nachgekommen ist, ist schlicht falsch und ergibt sich ebenfalls bereits aus dem Gesetzestext. Ich gehe eigentlich davon aus, dass ein zertifizierter Verwalter sich im Wohnungseigentumsgesetz auskennt und vor allem in elementaren Dingen wie dem Procedere zum Wirtschaftsplan sattelfest ist.
Man könnte natürlich denken, dass das die Unwissenheit eines einzelnen Sachbearbeiters ist - aber leider weit gefehlt: die Geschäftsleitung hat - Zitat - diese Vorgehensweise mit abgestimmt.
Und ich kann es bezeugen: Hausmann Hausverwaltung löscht gern Bewertungen bei Google, die ihnen nicht passen. Das zeigt mir, dass sie selbst wissen, dass ihre beschriebene Arbeitsweise nicht korrekt ist... wenn das nicht ein Eingeständnis ist :-)