Habe die Schülerfahrkarte meiner Tochter am 02. Februar gekündigt, in dem ich diese im Beisein…read moremeiner Tochter bei einem unmotivierten Mitarbeiter im Servicebüro direkt in der Tullastr. abgegeben habe. Nun sollte man davon ausgehen, dass eine Kündigung die direkt im Servicebüro übergeben wird dann auch als "Zugegangen" zählt. Nicht so bei diesem Unternehmen! Nachdem ich nach 2-monatigem Auslandsaufenthalt zurückgekommen war, musste ich feststellen, dass die KVV weiterhin fleißig von meinem Konto abgebucht hat. Daraufhin habe ich sofort beim Servicetelefon angerufen und reklamiert. Dort wurde ich an das Servicecenter in der Tullastraße verwiesen. Nun dachte ich zunächst wir hätten den Fehler gemacht, da meine Tochter zwischenzeitlich ja 18 geworden ist, dass sie kündigen müsste. Also hat sie eine Kündigung nochmal mit ihrem Namen per Fax eingereicht. Daraufhin kam dann auch eine Antwort, dass eine Kündigung von ihr nicht akzeptiert würde, da sie nicht der Vertragpartner sei. Hätte sie ihren Vornamen nicht mit dazugeschrieben, hätte man die Kündigung akzeptieren müssen. Also habe ich die 3. Kündigung dann noch einmal geschrieben und gefaxt, mit dem Hinweis, dass ich die Kündigung bereits am 02. Februar im Servicecenter im Beisein meiner Tochter als Zeuge bereits abgegeben habe. Die Kündigung vom 02.Februar und die Faxsendebestätigung hatte ich als emailanhang noch einmal angehängt. Gleichzeitig bat ich, die zu unrecht abgebuchten Monatsbeträge zurück zu erstatten. Antwort des KVV Frau Patzelt: "Bisher haben wie kein Kündigungsschreiben von Ihnen erhalten. Deshalb wird es auch keine Rückerstattung geben." Auf meine Beschwerdemail wurde mir dann diese Nachricht von Frau Patzelt geschickt: "Die Nachricht vom 02.02.2026 liegt uns leider nicht vor. Kündigungen sollten, wenn postalisch versandt, dann immer per Einschreiben an uns gesandt werden.
Hier wäre dann auch nachzuvollziehen, ob das Schreiben tatsächlich zugestellt wurde oder nicht.
Deshalb kann die Kündigung erst zum 31.05.2026 vollzogen werden. Das Bestätigungsschreiben erhalten Sie auf dem Postweg. Es wird keine Rückerstattung geben.
Es wurde von uns im Februar und März abgebucht, spätestens da, hätten Sie die Möglichkeit gehabt, bei uns nachzufragen, ob Ihre Kündigung nicht eingegangen ist.
Außerdem erhielten Sie von uns keine Kündigungsbestätigung, welche bei Eingang einer Kündigung immer versandt wird. Ihre Kopie des Kündigungsschreiben vom 02.02.2026 ist kein Nachweis, dass die Kündigung bei uns eingegangen ist.
Falls Sie die Beträge zurückfordern, wird die Angelegenheit direkt an unsere Mahnabteilung weitergeleitet."
Das die Kündigung persönlich unter Zeugen abgegeben wurde interessiert nicht. Leider musste ich selber inzwischen feststellen, dass mir sogar Einschreiben vom Gericht nicht zugestellt wurden. Wenn ich also eine Kündigung persönlich abgebe, dann weiß ich wenigstens dass diese angekommen ist.
Offensichtlich geht es dem KVV finanziell nach dem Tunnelbau so schlecht, dass man so lange wie möglich Kündigungen nicht als angekommen bezeichnet, um möglichst lange abzuzocken.
Auch ist die Aussage kompletter Schwachsinn, zu erklären, dass die Beträge im Februar und März abgebucht worden wären. Natürlich wird der Betrag für Februar abgebucht, wenn ich zum Ende Februar kündige. Zu den Abbuchungen im März und April war ich im Ausland! Nach meiner Rückkehr habe ich die Abbuchungen festgestellt und mich sofort mit dem KVV in Verbindung gesetzt.
Kundenfreundlichkeit sieht definitiv anderst aus!