Habe mir auf der Durchreise ins Ausland spontan ein neues Navigationsgerät von TomTom in München gekauft, da mein altes etwas geschwächelt hat. Auf der Fahrt musste ich dann feststellen, dass dieses ein noch schlechteres GPS-Signal hatte und in Österreich komplett den Dienst quittierte. Auf dem Rückweg musste ich eine andere Route nehmen und wollte das TomTom nach 13 Tagen in Limburg abgeben, da es gerade passte.
An der Servicestelle eröffnete man mir, dass ich kein Geld erstattet bekäme, sondern mir ein anderes Gerät oder einen Gutschein aussuchen könnte. Auf meinen Einspruch wurde ich sogleich in die Abteilung geschickt. Da sprach ich den sich gerade dort aufhaltenden Mitarbeiter an, welcher mir dieselbe Version aufgetischt hat. Nach dem Hinweis meinerseits auf das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht und dem Grund für die Rückgabe kam der Einwand, dass die Ware nicht originalverpackt und bereits in Benutzung gewesen sei.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich um ein Vorführgerät handelte, die Folie beim Kauf nicht mehr auf dem Display war, das Gerät jedoch in unbeschädigter Originalverpackung und ohne Gebrauchsspuren war.
Dass ungeöffnet/unbenutzt/verschweißt etwas anderes als originalverpackt ist, störte den Mitarbeiter nicht. Schließlich kam von ihm der Einwand, dass der Grund für diese Verfahrensweise der Ort des Erwerbs sei. Da der Media Markt in München eine andere GmbH und etwas komplett anderes sei, könne man mir kein Geld erstatten. Auf meinen erneuten Widerspruch gab der Mitarbeiter an, dass jeder Media Markt seine Richtlinien habe. Nachdem ich gesagt habe, dass sich keine Richtlinie über das Gesetz hinwegsetzen kann, rief der Mitarbeiter den TATSÄCHLICH zuständigen Kollegen hinzu und entfernte sich. Dieser veranlasste umgehend und ohne ein Wort zu sagen die Erstattung des Kaufpreises. Warum nicht gleich so???
Insgesamt zwängt sich der Eindruck auf, dass man die Kunden hier um ihre gesetzlichen Rechte um des Profits willen bringen möchte. read more