Aufgrund der geschildertenErfahrungen haben wir in einer Unterhaltsangelegenheit Frau Duschner zu einem Erstberatungsgespräch im Aug 18 aufgesucht. Bei der Terminvereinbarung wurde uns ggü zugesagt, dass die Erstberatungsgebühr von 190.- € netto nicht überschritten werden würde. Eine Erstberatung dient ja genau auch dazu, den Sachverhalt einmal einem Anwalt zu schildern und eine Vertrauensbasis zum ihm aufzubauen. Frau Duschner wirkte erfrischend und kompetent, allerdings mussten wir auch sofort eine Mandatierung unterzeichnen. Im Laufe des Gespräches kamen wir an eine Sachfrage, die Frau Duschner nicht sofort beantworten konnte und uns zusagte, sich nochmal dazu belesen zu wollen: Sie wollte sich dann dazu nochmal rückmelden. Wir waren nach diesem Gespräch eigentlich dankbar und hatten den Eindruck, eine kompetente Anwältin gefunden zu haben, zu der wir auch für die Zukunft Vertrauen haben könnten. Doch was dann folgte war der Hammer. Sie meldete sich zunächst wie versprochen mit einem dreiseitigen Schreiben an uns zurück, in dem eigentlich nichts anderes als eine Zusammenfassung unseres Gespräches stand, also lediglich Informationen, die wir ihr gegeben hatten. Allerdings muss gesagt werden, dass auch der im Gespräch noch versprochene, nachzuarbeitende Sachverhalt auch aufgegriffen und mit ca 1,5 Zeilen inhaltlich abgearbeitet wurde. Frau Duschners Rechnung, die gleich zwei Tage nach dem Gespräch kam, wies dann allerdings eine 250.- € Gutachtengebühr aus zzgl Portokosten 20.- € und Mwst , so dass der Rechnungsbetrag weit über 300 EUR lag. Als wir nachfragten, warum sich die Gebühr nun derart erhöht hatte, wurde kurz schriftlich mitgeteilt, dass es sich jetzt um ein Gutachten handele und die Anwältin keine Chance hätte, einen anderen Betrag abzurechnen. Das ist nachweislich unwahr. Eine Aufklärung während unseres Termins, dass die Erstberatungsgebühr von 190.- € netto nicht mehr zu halten sei, unterließ Frau Duschner. Auch die Antwort, dass Frau Duschner aufgrund der gesetzlichen Vergütung keine andere Wahl habe, als die Gutachtengebührt in Höhe von 250 € abzurechne, ist unwahr, denn das Anwaltsvergütungsgesetz schreibt nur Höchstgrenzen vor - Kulanz hat also jeder Anwalt. Sie wollte diese nicht uns geben. Der Gipfel der Dreistigkeit war jedoch, als sie uns schriftlich mitteilte, dass die Mehrkosten von ca 60 € ja ein Mensch, der uns beim Gespräch begleitete (also ein Unbeteiligter Dritte) tragen könne. Wie kommt diese Anwältin auf eine solche Unverschämtheit? Das nötige Vertrauen ist dahin. Schade. Nach einem vielversprechenden Anfang ist dieses Geschäftsgebahren enttäuschend und moralisch verwerflich. Es wird dringend empfohlen, Besprechungszeit für die Vergütungshöhe aufzuwenden, damit keinem die gleiche Enttäuschung widerfährt wie uns. Keine Empfehlung read more