Teil 1/2:
Auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt wurde mir vom Berliner Mieterverein Herr Ludger Freienhofer empfohlen. Mit großen Erwartungen empfang mich nach etlicher Wartezeit (trotz Terminvereinbarung und keinem anderen anwesenden Mandanten!) Herr Freienhofer. Diese Erwartungen wurden bereits nach wenigen Minuten getrübt, als dass ich schnell bermerkte, dass Herr Freienhofer mir nicht wirklich zuhörte und ich so den Eindruck gewann, dass mir ein weiterer überheblicher und selbstüberschätzender Rechtsanwalt gegenüber sitzt, der sich nicht für seine Mandanten interessiert. Das Gespräch endete nach rund 10-15 Minuten, alles kein Problem. Auf die Empfehlung des Berliner Mietervereins sowie darauf vertrauend - und womit Herr Freienhofer sich selbst in diesen wenigen Minuten aber nur zu gern ins Bilde setzte, dass er Fachanwalt für Mietrecht sei - so naiv war ich und vertraute auf seine Expertise als Fachanwalt. Zudem blieb mir zeitlich als auch bedauerlicherweise in meiner angeschlagenen finanziellen Situation keine Alternative mich nach einem anderen Fachanwalt umzusehen, sodass ich Herrn Freienhofer ein Mandat zubilligte. Meine Unterlagen ließ ich sogleich vor Ort in der Erwartung, dass man sich einmal damit auseinandersetzen würde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde ich dahingehend enttäuscht, sodass inhaltlich falsche Schriftsätze ohne meine vorherige Kenntnis herausgingen, die im Nachgang erst korrigiert werden mussten.
Als Mitglied des Berliner Mietervereins war ich zu diesem Zeitpunkt rechtsschutzversichert, wovon Herr Freienhofer wusste. Leider ist die Rechtsschutzversicherung des Berliner Mietervereins ein schlechter Scherz und verweigerte zunächst vollkommen unbegründet eine Deckungszusage. Wirkliches Engagement zeigte Herr Freienhofer als es um seine Bezahlung ging. So stellte er zunächst eigenmächtig ohne Auftrag meinerseits und ohne Absprache eine Deckungsanfrage an die DMB-Rechtsschutzversicherung. Er setzte mich davon in Kenntnis, als diese bereits versandt war.
Wenige Tage vor dem anberaumten Verhandlungstermin bat Herr Freienhofer mich um einen Rückruf - denn bis auf das Erstberatungsgespräch fanden keinerlei weitere persönliche Besprechungen statt - und setzte mir - trotz zu diesem Zeitpunkt noch ausstehender Deckungsanfrage - die Pistole auf die Brust und forderte einen Kostenvorschuss in Höhe von über 800,-€. Im Normalfall mag das sicherlich gängige Praxis sein. In meinem Fall jedoch wusste Herr Freienhofer ganz genau um meine finanzielle Situation und dass ich finanziell durch das Vorverfahren ruiniert worden und dadurch insolvent bin und mir kaum noch Essen leisten kann - was ich zudem bereits im Erstberatungsgespräch offenbarte, um mit offenen Karten zu spielen und so für eine vertrauensvolle Basis zu sorgen. Herr Freienhofer sagte mir dann am Telefon, dass er mich sonst nicht vertreten könne - und das nur wenige Tage vor dem anberaumten Verhandlungstermin! In meiner Not sagte ich ihm, dass ich keinerlei Reserven mehr habe und diese für das Vorverfahren alle aufgebraucht wurden. Ohne Job und von ALG-II kann ich keine 800,-€ in der Eile beschaffen. Ich sah mich genötigt, mir Geld von Dritten leihen zu müssen, sodass wir uns dann auf 230€ einigten. Dieses Geld musste ich mir sodann tatsächlich leihen.
Als der Verhandlungstermin stattfand zeigte sich Herr Freienhofer wie alle anderen Anwälte zuvor. Er gab kaum etwas von sich und zwar mehr Gast als Rechtsbeistand und ich fühlte mich abermals im Stich gelassen. Das Geld, welches ich jedoch zum Termin mitbringen sollte nahm er gern. In dem Verfahren erging dann ein aberwitziges und mit logischem Menschenverstand nicht zu erklärendes Urteil. Eine Urteilsbesprechung fand mehr oder weniger in wenigen Minuten ebenfalls am Telefon statt, aber kein Wort von einer Berufung oder Strategie, wie dagegen vorgegangen werden könne. Unmittelbar darauf erteilte die Rechtsschutzversicherung dann doch eine Deckungszusage, sodass sämtliche Kosten von Herrn Freienhofer übernommen wurden.
Herr Freienhofer teilte mir dies per Email mit und plötzlich stand dann auch etwas von Berufung dort, dass wir - wie selbstverständlich - dann zusammen in die Berufung gehen werden.
Selbstverständlich kündigte ich ihm freundlichst das Mandat und sah mich nach einem anderen Fachanwalt um. Darüber hinaus bat ich ihn mir meinen Kostenvorschuss zurück zu zahlen, da die Rechtsschutzversicherung alle Kosten abdeckte und er von dieser inzwischen auch schon bezahlt wurde. Herr Freienhofer sah sich vermutlich jedoch um sein Geld für eine Berufung gebracht und schickte mir dann Aufrechnung, in welcher er mir die Kosten für die Einholung einer Deckungsanfrage mit ca 440,-€ In Rechnung stellte.
Zur Erinnerung: Herr Freienhofer erhielt nie den Auftrag eine Deckungsanfrage einzuholen, noch hatte er dies mit mir abgesprochen oder aber mich über entstehende Gebühren informiert, sodass ich diese Anfrage selbst hätte an die Rechtsschutzversicherung stellen können. read more