Auf den Fotos sind original verpackte Salamis z. B. zu sehen. Darf ich fragen, wie alt die Wurst ist und warum die als Gebrauchtware angeboten wird?
Floh- und Trödelmärkte sind gemäß der deutschen Bundesgewerbeordnung GewO §69 zwar Jahrmärkte und diese gesetzesmäßig zwar Märkte für Waren aller Art. Aber...
... die Umkehrfunktion lässt sich nicht anwenden, da ein LKW zwar ein Automobil ist, aber nicht jedes Automobil dadurch ein LKW ist! So auch hier: Nicht jeder Markt mit Waren aller Art der GewO §69 ist ein Floh- und Trödelmarkt! Firma Stefan Kunibert's Kram und Trödelmarkt soll mit Verkaufseröffnungen an den Sonntagen vor 11 Uhr morgens gegen gültiges NRW-Landesgestz und somit gegen eigener behördlicher Festsetzungsgenehmigung wettbewerbswidrig verstoßen haben, wie eine Kundin erzählte. Das nordrhein-westfällische Feiertagsgesetz NW ab §1ff erlaubt die Verkaufszeiten auf Märkten abgesehen von Sonderregelungen, die mit Ausnahme der Floristik- und Gastroständen nicht vorlagen, erst ab 11 Uhr - jedoch nie vor 9 Uhr!
Aussteller, die vor 11 Uhr von behördlichen Ordnungskräften vor 11 Uhr beim Verkauf erwischt werden, riskieren Bußgelder zwischen 35,- und 2.000,- EUR und die ggf. sofortige Schließung des Marktes! So eine unterlassene Aufklärung ist eines professionellen Veranstalterpioniers, wie Franz Stefan eigentlich unwürdig! - Ein wirklicher Veranstalterprofi zeigt Verantwortung für seine Kunden! read more