An den Qype User vom 11.02.2012
selbstverständlich gibt es eine Rechtsprechung in diesem Bereich, und es dürfen auch eigene Getränke mitgebracht werden, nur was ist mit der Haftung wenn ein Unfall passiert und es Verletzungen gibt wer soll dann in die Haftung genommen werden ; der Nutzer welcher seine eigene Getränke mit gebracht hat oder der Betreiber;?, es wird dann doch immer wieder versucht das dem Betreiber in die Schuhe zu schieben ( und mal ehrlich wer glaubt denn das die Plastikflaschen welche in jedem Discounter gekauft werden können, auch nur einer Überprüfung bei einem Schaden stand halten, die Sportgetränkeflaschen welche ein TÜV - Siegel tragen schon) Die Versicherung übernimmt nur Schadensregulierungen & das Studio nur die Haftung wenn es sich um eine TÜV - geprüfte Sportgetränkeflasche handelt, weil die Versicherungen die Hersteller dann in Haftung nehmen können, weil diese mit dem TÜV - Siegel auf den Flaschen werben. Soviel zu diesem Thema.
Also lieber Qype User aus Bremen
ERST nachdenken und dann was schreiben & sich beschweren !!!! Und über den anderen geschriebenen Blödsinn muss man erst garnicht nachdenken. read more