Ich habe im Mai 2009 einen neuen Zafira edition bestellt, der noch vor den Werksferien im Juli ausgeliefert wurde. Bereits bei Übergabe wurden fehlende Ausstattungsdetails wie Nebelscheinwerfer bemerkt. In den nächsten Tagen wurde deutlich, dass weitere Ausstattungsdetails u.a. der 'Tempomat' fehlten. Mit einer Ausnahme handelte es sich um Sonderausstattung, die Bestandteil von bestellten und bezahlten Ausstattungspaketen war. Nur hatte das Werk offenbar zwischen Bestellung und Auslieferung den Umfang von Ausstattungspaketen anstelle einer weiteren Preiserhöhung reduziert. Schließlich lag ja auch die letzte Preiserhöhung nur wenige Wochen vor der Bestellung und war in gedruckten Preislisten noch gar nicht ausgewiesen. Der Gegenwert der bestellten aber nicht erhaltenen Sonderausstattung betrug - soweit einzeln überhaupt orderbar - 700 bis 1.000 Euro. In einem Punkt wurde sogar die Grundausstattung (SafeTech) gegenüber den aktuellen Prospektangaben zwischen Bestellung und Lieferung reduziert (aktive Kopfstützen vorn).
Nun sollte man meinen: Vertrag ist Vertrag und der kommt mit der Bestellung zustande und nicht erst mit der Lieferung. Auf den Vertragsmangel bei Übernahme angesprochen hieß es "Kein Problem, das regeln wir". In den folgenden Tagen und Wochen war jedoch verzögern, verschleiern und für-dumm-verkaufen angesagt. Kein Mitarbeiter hat sich etwa auf die Beanstandungen hin, etliche Besuche und Telefonate von selbst gemeldet. Dann war der Verkäufer im Urlaub, dann sollte sich die Klärung verzögern wegen der Werksferien, und, und, und. Schließlich hieß es: Ja Sie haben ja bereits das Modell 2010 bekommen (nach dem Motto: Sind Sie doch zufrieden!). Ein Modell 2010 hatte ich aber nicht bestellt, sondern einen Zafira edition mit definierten Ausstattungserweiterungen.
Dann hieß es: Aber Sie haben ja auch einen Bordcomputer erhalten! (Motto siehe oben!) Nur war der Bordcomputer unstreitig Bestandteil der Ausstatungsvariante "edition" - im Übrigen bei Bestellung und auch noch bei Auslieferung.
Der Zeitpunkt schriftlich zu kommunizieren war gekommen. Schreiben wurden jedoch nicht beantwortet. Erst nach Fristsetzungen durch einen Anwalt gab es Erklärungen: Die bemängelten Ausstattungsdetails seien nicht erworben worden - kein Wort zur Feststellung, dass diese ja Bestandteil von bestellten und bezahlten Ausstattungspaketen waren. So zeigte es sich, dass es wohl nicht reicht, sich darauf zu verlassen, im Kaufvertrag die Ausstattungspakete aufgelistet zu bekommen und den geltenden Prospekt mit dem Verzeichnis, was zu den einzelnen Paketen gehört, erhalten zu haben - jedenfalls bei Fa. Dürkop.
Fazit: Die Geschäftsauffassung von Fa. Dürkop lautet offenkundig: Was bestellt wird muss auch bezahlt werden - selbst dann, wenn es nicht geliefert wird - das gilt auch für Ausstattungspakete. Die sind selbstverständlich wie bestellt zu bezahlen - und was im Paket drin ist, entscheidet der Händler faktisch mit der Auslieferung.
Alles klar? read more