Meiner Tochter hat Herr Dr. Olsen sehr schnell und erfolgreich
geholfen, hierfür möchte ich mich bedanken und kann nur jedem raten, sich bei
Arbeitsrecht-Problemen an ihn zu wenden. Da meine Tochter noch in der
Ausbildung war, als die Kündigung kam, lief der Fall auch nur über
Prozesskostenhilfe, da war sicherlich nicht viel Geld zu verdienen für den
Anwalt. Weil erst noch ein Schlichtungsverfahren bei der Handwerkskammer vorgeschaltet
werden musste, hat Herr Dr. Olsen diesen ersten Teil sogar umsonst gemacht. Und
da sind einige Stunden draufgegangen für diese Schlichtung, die am Ende
ergebnislos blieb, weil der Ausbilder so stur war. Erst vor dem Arbeitsgericht
konnte er überzeugt werden, dass er im Unrecht ist. Herr Dr. Olsen war immer
sehr souverän und kannte sich offenbar gut aus. Jeder Anwalt und jeder Richter,
der an uns vorbeiging, als wir auf dem Gerichtsflur warteten, begrüßte ihn,
meistens sogar mit Namen. Ich glaube, er ist so oft vor Gericht, dass man ihn
einfach kennt und schätzt. Ich bin daher erstaunt über die negativen Bewertungen über
den Anwalt Dr. Olsen. Da ich selbst früher einmal lange Jahre in einer
Anwaltskanzlei als Sekretärin gearbeitet habe, kann ich einige Dinge wohl gut
einschätzen: Ist den Leuten eigentlich bewusst, wie wenig ein Anwalt
verdient, der ein Mandat annimmt, für das der Mandant nichts oder fast nichts
selbst zahlen muss, sondern der Staat? Bei Beratungshilfe sind das so um die 45
Euro, von denen der Mandant einen Eigenanteil von lächerlichen zehn Euro zahlen
muss. Bei Prozesskostenhilfe bekommt der Anwalt gedeckelte (reduzierte)
Gebühren, d.h. er verzichtet auf viel Geld, während der Mandant meist nichts
zahlt während der Anwalt in derselben Zeit bei einem normal zahlenden
Mandanten ein Vielfaches verdienen könnte. Zeigt mir einen Kfz-Mechaniker, der
zwei Stunden an Eurem Auto herumschraubt für 45 Euro, ich kenne keinen. Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können und daher
vom Staat unterstützt werden sollten doch froh sein, überhaupt einen Anwalt gefunden
zu haben, der nicht von vorn herein solche meist nicht lukrativen Mandate
ablehnt. Wenn bei uns in der Kanzlei Mandanten anriefen, die gleich auf die
Erforderlichkeit von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe hingewiesen haben, erzählten
sie meinem Chef später, dass sie zuvor mehrfach schon am Telefon von anderen
Anwälten abgewimmelt worden waren, weil solche Mandate leider nicht
angenommen werden können. Ganz schön unfair, finde ich. Ein versierter Anwalt (und Herr Olsen hat wohl die Zulassung
als Fachanwalt) braucht manchmal vielleicht nur zehn Minuten, um die
wesentlichen Fakten eines Falles aufzunehmen. Danach gibt es wohl nichts, was
man nicht schriftlich oder am Telefon klären kann, dafür muss ein Mandant doch
Verständnis haben. Weitere persönliche Besprechungen rauben Zeit und sorgen
dafür, dass andere Ratsuchende keinen Termin bekommen können. Ich weiß aus den Gesprächen mit meinem damaligen
Anwalts-Chef, dass Mandanten fast immer überzogene Vorstellungen hatten, was am
Ende herausspringen muss für sie. Gerade im Arbeitsrecht hatten viele die Fehlvorstellung,
dass sie einen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn sie eine Kündigung
erhalten haben. Das ist aber Blödsinn! Auch hier gilt wohl der Satz: Wenn ich sowieso nichts
selbst zahlen muss, sondern der Staat, dann möchte ich eine First-Class-Behandlung.
Das kennen wir doch aus zahlreichen Medienberichten über Hartz-IV-Empfänger,
die noch um den letzten Cent streiten, weil die Prozesse vor dem Sozialgericht
eh der Staat finanziert. read more